Rechtsprechung
LG Konstanz, 02.12.2005 - 2 O 66/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,66218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 02.12.2005 - 2 O 66/01
- LG Konstanz, 03.08.2006 - 2 O 63/06
- OLG Karlsruhe, 24.05.2007 - 19 U 119/06
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 24.05.2007 - 19 U 119/06
Architektenrecht: Verpflichtung zur Klärung des Baugrunds; Pflicht des Statikers …
b) Es wird festgestellt, dass der Beklagte der Klägerin sämtlichen weitergehenden Schaden in Höhe eines Haftungsanteils von 50% zu ersetzen hat, den sie aufgrund der Verurteilung ihres Versicherungsnehmers, Herrn K.A., in Ziffer 2 des Urteils des Landgerichts Konstanz vom 2. Dezember 2005, Geschäftsnummer 2 O 66/01 D, erleidet.2) festzustellen, dass der Beklagte der Klägerin sämtlichen weitergehenden Schaden zu ersetzen hat, den sie aufgrund der Verurteilung ihres Versicherungsnehmers K.A., in Ziff. 2 des Urteils des Landgerichts Konstanz vom 2. Dezember 2005, Geschäfts Nr. 2 O 66/01 D erleidet.